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Vermietung von Schulräumlichkeiten

Die Räume und Anlagen können nach erteilter Bewilligung von Vereinen und von Privaten benützt werden, sofern der Schulbetrieb nicht gestört wird. Die Schulanlagen können entweder zur einmaligen oder zur regelmässigen Belegung reserviert werden.

  • Einmalige Benutzung: Das Benutzungsgesuch zur einmaligen Benützung der Anlagen ist mindestens zwei Wochen vor dem Benutzungsdatum auszufüllen und einzureichen.
  • Regelmässige Benutzung: Für einen Antrag auf regelmässige Benutzungen der Räumlichkeiten ist ebenfalls das Benutzungsgesuch entsprechend auszufüllen ("regelmässig" ankreuzen) und einzureichen. Die Belegungspläne werden erst nachdem die Stundenpläne für die Schule festgelegt wurden erstellt.

Die Bewilligung wird schriftlich erteilt.

Bitte studieren Sie im Bedarfsfall das "Reglement zur Benutzung von Räumlichkeiten und Anlagen" sowie das"Gebührengreglement".

 

Reglement zur Benützung von Räumlichkeiten

Gebührenreglement

Benutzungsgesuch